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Keine Einreise trotz Visums

Ein Reisender trägt Mitschuld, wenn ihm trotz eines gültigen Visums die Einreise in ein arabisches Land wegen eines Israel-Einreisestempels verweigert wird. Zu dieser Entscheidung kam das Amtsgericht München im Streitfall zwischen einem Ehepaar und einem Reiseveranstalter (Aktenzeichen 211 C 29754/01).

Das Paar hatte für eine Sahara-Reise in Libyen ein gültiges Visum von der Botschaft erhalten, obwohl sich in dem Pass des Mannes ein Einreisestempel für Israel befand. Er durfte jedoch die Grenze nicht passieren; der Sahara-Urlaub konnte nicht stattfinden.

Daraufhin hatte der Arzt vom Reiseveranstalter Schadensersatz für die «vertane Urlaubszeit» verlangt, obwohl der Veranstalter ihm den Reisepreis für den Wüstenurlaub von rund 10 000 Mark (5112 Euro) plus einer Entschädigung von 1820 Mark (930 Euro) gezahlt hatte. Das war dem Kläger zu wenig. Das Gericht wies den weitergehenden Anspruch jedoch als unbegründet zurück. Es sei allgemein bekannt, dass bei Einreisen in arabische Staaten unter Vorlage eines Passes mit israelischem Einreisestempel erhebliche Schwierigkeiten auftreten könnten. Der Kläger trage somit eine Mitschuld.

 

 

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