Ein Reisender trägt Mitschuld,
wenn ihm trotz eines gültigen Visums die Einreise in ein arabisches Land wegen
eines Israel-Einreisestempels verweigert wird. Zu dieser Entscheidung kam das
Amtsgericht München im Streitfall zwischen einem Ehepaar und einem
Reiseveranstalter (Aktenzeichen 211 C 29754/01).
Das Paar hatte für eine
Sahara-Reise in Libyen ein gültiges Visum von der Botschaft erhalten, obwohl
sich in dem Pass des Mannes ein Einreisestempel für Israel befand. Er durfte
jedoch die Grenze nicht passieren; der Sahara-Urlaub konnte nicht stattfinden.
Daraufhin hatte der Arzt vom
Reiseveranstalter Schadensersatz für die «vertane Urlaubszeit» verlangt,
obwohl der Veranstalter ihm den Reisepreis für den Wüstenurlaub von rund 10
000 Mark (5112 Euro) plus einer Entschädigung von 1820 Mark (930 Euro) gezahlt
hatte. Das war dem Kläger zu wenig. Das Gericht wies den weitergehenden
Anspruch jedoch als unbegründet zurück. Es sei allgemein bekannt, dass bei
Einreisen in arabische Staaten unter Vorlage eines Passes mit israelischem
Einreisestempel erhebliche Schwierigkeiten auftreten könnten. Der Kläger trage
somit eine Mitschuld.